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Erklärung Entwurfskategorien

 

* Grundlegende Sicherheitsanforderungen in Bezug auf Entwurf und Bau von Booten.


Entwurfskategorie:

Entwurfskategorie Windstärke (Beaufort-Skala) Signifikante Wellenhöhe (H 1/3, Meter
A - "Hochsee"  über 8  über 4
B - "Ausserhalb von Küstengewässern" bis einschliesslich 8 bis einschliesslich 4
C - "Küstennahe Gewässer" bis einschliesslich 6 bis einschliesslich 2
D - "Geschütze Gewässer" bis einschliesslich 4 bis einschliesslich 0,3


Begriffsbestimmungen:

A. Hochsee: Entworfen für ausgedehnte Fahrten, bei denen Wetterverhältnisse mit einer Windstärke über 8 ( Beaufort-Skala ) und signifikanten Wellenhöhen über 4 m auftreten können und die diese Boote weitgehend aus eigener Kraft bestehen können, jedoch ausschliesslich extremer Wetterverhältnisse.

B. Ausserhalb von Küstengewässern: Ausgelegt für Fahrten ausserhalb von Küstengewässern, bei denen Wetterverhältnisse mit einer Windstärke bis einschliesslich 8 und Wellenhöhen bis einschliesslich 4 m auftreten können.

C. Küstennahe Gewässer: Ausgelegt für Fahrten in küstennahen Gewässern, grossen Buchten, Flussmündungen, Seen und Flüssen, bei denen Wetterverhältnisse mit einer Windstärke bis einschliesslich 6 und Wellenhöhen bis einschliesslich 2 m auftreten können.

D. Geschützte Gewässer: Entworfen für Fahrten in geschützten küstennahen Gewässern, kleinen Buchten, auf kleinen Seen, schmalen Flüssen und Kanälen, bei denen Wetterverhältnisse mit einer Windstärke bis einschliesslich 4 und signifikanten Wellenhöhen bis einschliesslich 0,3 m und gelegentlichen Wellenhöhen von höchstens 0,5 m, beispielsweise aufgrund vorbeifahrender Schiffe, auftreten können.

Boote der jeweiligen Kategorie müssen so entworfen und gebaut sein, dass sie der Beanspruchung nach diesen Parametern hinsichtlich Stabilität, Auftrieb und anderen einschlägigen grundlegenden Anforderungen gemäss der Entwurfskategorie standhalten und dass sie eine gute Manövrierfähigkeit haben.