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Erklärung Entwurfskategorien

 

* Grundlegende Sicherheitsanforderungen in Bezug auf Entwurf und Bau von Booten.


Entwurfskategorie:

Entwurfskategorie Windstärke (Beaufort-Skala) Signifikante Wellenhöhe (H 1/3, Meter
A - "Hochsee"  über 8  über 4
B - "Außerhalb von Küstengewässern" bis einschließlich 8 bis einschließlich 4
C - "Küstennahe Gewässer" bis einschließlich 6 bis einschließlich 2
D - "Geschütze Gewässer" bis einschließlich 4 bis einschließlich 0,3


Begriffsbestimmungen:

A. Hochsee: Entworfen für ausgedehnte Fahrten, bei denen Wetterverhältnisse mit einer Windstärke über 8 ( Beaufort-Skala ) und signifikanten Wellenhöhen über 4 m auftreten können und die diese Boote weitgehend aus eigener Kraft bestehen können, jedoch ausschließlich extremer Wetterverhältnisse.

B. Außerhalb von Küstengewässern: Ausgelegt für Fahrten außerhalb von Küstengewässern, bei denen Wetterverhältnisse mit einer Windstärke bis einschließlich 8 und Wellenhöhen bis einschließlich 4 m auftreten können.

C. Küstennahe Gewässer: Ausgelegt für Fahrten in küstennahen Gewässern, großen Buchten, Flussmündungen, Seen und Flüssen, bei denen Wetterverhältnisse mit einer Windstärke bis einschließlich 6 und Wellenhöhen bis einschließlich 2 m auftreten können.

D. Geschützte Gewässer: Entworfen für Fahrten in geschützten küstennahen Gewässern, kleinen Buchten, auf kleinen Seen, schmalen Flüssen und Kanälen, bei denen Wetterverhältnisse mit einer Windstärke bis einschließlich 4 und signifikanten Wellenhöhen bis einschließlich 0,3 m und gelegentlichen Wellenhöhen von höchstens 0,5 m, beispielsweise aufgrund vorbeifahrender Schiffe, auftreten können.

Boote der jeweiligen Kategorie müssen so entworfen und gebaut sein, dass sie der Beanspruchung nach diesen Parametern hinsichtlich Stabilität, Auftrieb und anderen einschlägigen grundlegenden Anforderungen gemäß der Entwurfskategorie standhalten und dass sie eine gute Manövrierfähigkeit haben.